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Avidly AGB

Avidly Germany GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen

20. Mai 2021

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und sonstigen Leistungen der Avidly Germany GmbH (nachfolgend “Auftragnehmer” genannt) mit ihrem Vertragspartner (nachstehend “Auftraggeber” genannt).

1.2.Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer weiteren ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1.4. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen und Beratung in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Technologie.

1.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen nicht bis zum Zeitpunkt des angekündigten Zeitpunkts des Inkrafttreten der Änderung schriftlich widerspricht. Im Falle des fristgemäßen Widerspruchs des Auftraggebers endet der Vertrag unter Rückzahlung zu viel geleisteter Beträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt nicht bei ausschließlich für den Auftraggeber positiven Änderungen oder dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für bestehende Verträge geändert werden.

 

2. Leistungsumfang und Berichtspflicht

2.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Vereinbarungen und Bestellungen, mündliche Nebenabreden und Zusicherungen seitens des Auftragnehmers werden erst mit Zugang der entsprechenden vom Auftraggeber unterschriebenen schriftlichen Bestätigung verbindlich.

2.2. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem vom Auftraggeber unterschriebenen Angebot, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zustande gekommenen Vertrages.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind.   Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leistungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Auftragnehmer autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit derartigen zeitlichen Verzögerungen frei. 

2.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ihm kann diesbezüglich vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer erstellt Sicherungskopien nur für im Bereich des Auftragnehmers liegende Datenverluste.

2.5. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

2.6. Der Auftragnehmer hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich daraus für den Auftraggeber nicht.

 

3. Änderungen des Auftrags

3.1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

3.2. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

3.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

3.4. Dem Auftragnehmer bleibt jedoch unabhängig von den vorstehenden Regelungen das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese Änderung handelsüblich ist, notwendig erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Auftragnehmer hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen, die der Auftragnehmer erbringt, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Für den Auftraggeber ergeben sich aus solchen freiwilligen unentgeltlichen Diensten und Leistungen keinerlei Ansprüche. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zudem ein jährliches Preisanpassungsrecht in Höhe von maximal 5 % zu. Der Auftragnehmer wird dieses Preisanpassungsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn dies zur Kompensation gestiegener Kosten erforderlich sein sollte.

 

4. Vergütung

4.1. Bei keiner gesonderten vertraglichen Vereinbarung beträgt die allgemeine Vergütung 160 Euro/Stunde (dies entspricht einem Tagessatz von 1.280 Euro). Anderenfalls gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, vorbehaltlich gesonderter vertraglicher Abreden, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise gegen Vorkasse vorzunehmen. Zahlungsverzug tritt spätestens zehn Tage nach dem Zugang der Rechnung ein. Ab Verzugseintritt steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.2. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.3. Tritt der Auftraggeber vor Beginn des Projektes von einem erteilten Auftrag zurück, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich festgelegten Honorar als Stornogebühr:

 bis 4 Wochen vor Beginn der Auftragsbearbeitung 20 %,

 ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Beginn der Auftragsbearbeitung 25 %,

 ab 2 Wochen vor Beginn der Auftragsbearbeitung 30 %.

4.4. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer,.

4.5. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Auftragnehmer gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege vom Auftraggeber zu vergüten.

4.6. Erstreckt sich die Leistungserbringung über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Auftragnehmers verfügbar sein. 

4.7. Vom Auftragnehmer bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Forderungen des Auftraggebers berechtigen diesen nicht zur Aufrechnung. Das Gleiche gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts.

4.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Auftraggeber an Dritte abzutreten. Der Auftraggeber ist dagegen nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer an Dritte abzutreten.

4.9. Soweit Skonto gewährt wurde, ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht die Absendung, sondern das Datum des Zahlungseingangs beim Auftragnehmer oder der Gutschrift oder Zahlung bei der vom Auftragnehmer angegebenen Zahlstelle maßgebend.

 

5. Mitwirkungspflichten und Haftung des Auftraggebers, Freistellung des Auftragnehmers

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

5.2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

5.3. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer einbeziehen oder beauftragen.

5.4. Der Auftraggeber haftet für das von ihm zur Verfügung gestellte Material. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer ausdrücklich frei von Forderungen Dritter, welche aufgrund der Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials (z.B. Bilder/Texte/Videos) gegenüber dem Auftragnehmer entstehen. 

5.5. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Auftragnehmer und/oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Diensten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

5.6. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Schäden, Kosten (inkl. Rechtsverteidigungskosten) und/oder Aufwendungen frei, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass Dritte Ansprüche gegen den Auftragnehmer im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Auftraggebers geltend machen.

5.7. Weder der Auftraggeber noch ein sonstiges verbundenes Unternehmen des Auftraggebers werden in einem Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit Arbeitnehmer des Auftragnehmers abwerben; dies gilt nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vom Auftragnehmer beendet wurde.

 

6. Haftung des Auftragnehmers

6.1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

6.2. Eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.3. Im Falle einer lediglich leichten oder mittleren fahrlässigen Pflichtverletzung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Mangelfolgeschäden des Auftraggebers oder eines Dritten. Weiter haftet der Auftragnehmer im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit nicht für solche Schäden, für die der Auftraggeber versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht begrenzt.

6.4. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

 

7. Loyalität, Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität und sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei, insbesondere auf deren Ruf und Ansehen Rücksicht zu nehmen. Die genannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.

7.2. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, den Inhalt dieses Vertrages und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, insbesondere die hier noch geschuldeten Leistungen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung vertraglicher Vereinbarungen jedweder Art Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Vertragsparteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

7.3. Die Verarbeitung persönlicher Daten des Auftraggebers ist zur Erfüllung des Vertrags zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage des Auftraggebers erfolgen, erforderlich. Die Verarbeitung erfolgt nur, soweit und solange diese Zwecke fortbestehen; die Daten werden weder zu anderen Zwecken genutzt noch an Dritte weitergegeben. Soweit im vorvertraglichen oder vertraglichen Bereich eine Überprüfung der Bonität des Auftraggebers aus berechtigtem Interesse notwendig erscheint, können - unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - Daten bei Auskunfteien (z.B. SCHUFA Holding AG) eingeholt werden.

7.4. Beide Vertragsparteien müssen Passwörter geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von einem Passwort erhalten haben. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für den Auftragnehmer, wenn er Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Auftraggeber und dessen Tätigkeit von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.

7.5. Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegenstehen. Soweit der Auftraggeber gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Vergütung Einwendungen erhoben haben, dürfen die Abrechnungsdaten so lange gespeichert werden, bis die erhobenen Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe dies für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im Übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.

 

8. Schutz des geistigen Eigentums

8.1. Die vom Auftragnehmer gegebenenfalls angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Skripte, Ton- und Bildmaterialien sowie Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

8.2. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1. steht dem Auftragnehmer ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.

 

9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

9.1. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber tritt mit dessen Unterzeichnung oder der Zusendung einer vom Auftraggeber unterschriebenen schriftlichen Bestätigung bzw. dem vom Auftraggeber unterschriebenen Angebot in Kraft.

9.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann ein Vertrag mit unbestimmter Laufzeit nach einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

9.3. Ist eine Laufzeit mit automatischer Verlängerung vereinbart, so beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Ist eine Laufzeit ohne automatische Verlängerung vereinbart, endet das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit. 

9.4. Für wiederkehrende, unspezifische Dienstleistungen, die nach einem sogenannten Retainer abgerechnet werden, gilt eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten. Diese Retainer können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweils maßgeblichen Laufzeit gekündigt werden.

9.5. Wenn Lizenzverträge von Drittanbietern eine andere Laufzeit als der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben, sind diese bis zum Ende von deren Laufzeit vom Auftraggeber zu bezahlen.

9.6. Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich (Übermittlung per E-Mail ist ausreichend) zu erklären.

 

10. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

Alle Arbeitsunterlagen, Aufzeichnungen und elektronische Daten, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung vom Auftragnehmer erstellt werden und nicht die geschuldete Leistung selbst (also das Arbeitsergebnis) beinhalten, verbleiben beim Auftragnehmer. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht verlangt werden. Der Auftragnehmer schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Unterlagen und Daten.

 

11.Nutzungseinräumung

11.1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden individuell auf Anfrage des Auftraggebers kalkuliert und erbracht. 

11.2. Nutzungs-, insbesondere Lizenzrechte, sind nur insoweit Bestandteil des zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zustande gekommenen Vertrags wie sie in der Auftragsbestätigung bzw. in dem vom Auftraggeber unterschriebenen schriftlichen Angebot enthalten sind.

11.3. Sollte durch die Verwendung von vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Bildern, Texten und/oder Beiträgen Dritter eine Einschränkung der Leistungserbringung des Auftragnehmers drohen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsanbahnung darauf hinweisen. Gleiches gilt für das vom Auftraggeber gestellte Hilfsmaterial. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf Einschränkungen in der Nutzung und Verarbeitung des zur Verfügung gestellten Materials hinweisen.

 

12. Nutzungsbeschränkungen

12.1. Generell gilt für alle audio-visuellen Dienstleistungen des Auftragnehmers, dass diese vom Auftraggeber weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden dürfen, insbesondere nicht verschenkt, vermietet, verleast oder weiterlizensiert werden dürfen.

12.2. Die ausschnittsweise Verwendung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Verstößen behält sich der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber vor; zudem behält sich der Auftragnehmer vor, die erteilten Nutzungsrechte zu entziehen. Das Einstellen von audio-visuellen Dienstleistungen auf Partner-Websites und Websites von Handelspartnern des Auftraggebers fällt nicht unter das Verbot der unentgeltlichen Weitergabe.

12.3. Arbeitet der Auftraggeber mit einem Hoster- oder Streaming-Dienstleister zusammen, ist ihm gestattet, diese mit der Verbreitung/Ausstrahlung der Dienstleistung zu beauftragen.

12.4. Dienstleistungen des Auftragnehmers dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die auf die Billigung oder die gedankliche Verbindung mit politischen oder religiösen Auffassungen rückschließen lassen. Jegliche Verbindung mit pornographischen, illegalen, unmoralischen, herabwürdigenden oder unstatthaften Themen hat zu unterbleiben. Die Auslegung, was in diesem Sinne als unstatthaft anzusehen ist, wird im Zweifelsfall vom Auftragnehmer festgelegt.

 

13. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

13.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

13.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der Erfüllungsort ist Ottobrunn. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Auftraggeber ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Ottobrunn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dem Auftragnehmer bleibt es daneben vorbehalten, Klagen gegen den Auftraggeber an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben. 

13.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.